Spaziergänger in einem Park in Celle
© Ki / ChatGPT (Symbolbild)

„Erst die Ausstattung, dann die Abzocke!“: Offizielle Ankündigung sorgt für gewaltigen Zündstoff!

von Stefanie Gräf•

Das Mitführen eines kleinen Gegenstands könnte künftig von entscheidender Bedeutung für viele Menschen in Deutschland sein. Ansonsten werden 5.000 Euro fällig!

Ein neuer Vorstoß aus der Kommunalpolitik sorgt aktuell für Unruhe bei vielen Menschen in Niedersachsen. Ihre Sorge: Was derzeit in Celle (bei Hannover) geplant wird, könnte Signalwirkung auch für andere Städte haben. 

Denn in Celle soll das Mitführen eines kleinen Gegenstands künftig darüber entscheiden, ob ein alltäglicher Spaziergang unbeschwert bleibt oder mit einem finanziellen Schock endet. Dort soll es bald Hundehaltern ohne Kotbeutel an den Kragen gehen.

Ohne unterwegs macht 5.000 Euro!

In Celle steht eine behördliche Neuregelung bevor, die bei betroffenen Haltern für erhebliche Verunsicherung sorgt. Wer mit seinem Hund durch die Stadt oder die hiesigen Grünanlagen geht, soll künftig verpflichtet sein, stets einen Kotbeutel bei sich zu tragen. 

Was in mehreren Kommunen in NRW bereits gang und gäbe ist, soll nun auch im Norden der Republik Schule machen, so der Plan. Der Finanzausschuss hat der Einführung der strikten Kotbeutel-Pflicht bereits zugestimmt, nun entscheidet der Rat der Stadt Celle. 

Was wie eine simple Ordnungsmaßnahme klingt, birgt im Ernstfall enorme finanzielle Wucht: Bei einem Verstoß droht Haltern ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro – eine astronomische Summe für ein einziges Versäumnis beim Aufbruch von zu Hause.

Die Furcht vor Willkür

Besonders das praktische Vorgehen im Alltag wirft Fragen auf. Wie genau die Einhaltung der neuen Pflicht im Freien überprüft werden soll, bleibt vorerst unklar. 

Vor allem ein Szenario aus dem echten Leben sorgt für Zündstoff: Was passiert, wenn ein Halter die mitgeführte Tüte auf der Runde bereits ordnungsgemäß genutzt und entsorgt hat und kurz darauf kontrolliert wird?  Die Stadtverwaltung lässt entsprechende Anfragen zu diesem Graubereich bislang unbeantwortet. 

In Nordrhein-Westfalen gibt es vergleichbare Regelungen unter anderem in Bottrop, Wuppertal und Duisburg. Interessant dabei: In Duisburg hatte die FDP laut NDR beziehungsweise einem dort zitierten WDR-Bericht Vorbehalte gegen die konkrete Formulierung einer solchen Pflicht. 

Anlass war unter anderem die Frage, was „in ausreichender Anzahl“ bei mitzuführenden Beuteln eigentlich bedeutet.

Als Ziel solcher Regelungen gilt ein saubereres Stadtbild und die bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht, Hundekot zu beseitigen.

Verlässliche Infrastruktur muss her

In der Community der Tierhalter regt sich spürbarer Widerstand – nicht gegen Sauberkeit an sich, sondern gegen das Missverhältnis von drastischer Strafandrohung und mangelndem Service.

Grundsätzlich zeigen sich viele Halter zwar offen für saubere Straßen, koppeln ihr Verständnis aber an eine klare Bedingung: Hohe Bußgelder dürfen nicht an die Stelle fehlender Infrastruktur treten.

Wer strenge Pflichten durchsetzen will, müsse im selben Atemzug für ausreichend öffentliche Mülleimer sorgen, damit die Abfälle überhaupt ordnungsgemäß entsorgt werden können. Der Konflikt zwischen Stadtverwaltung und Hundehaltern gewinnt damit drastisch an Schärfe.

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