Darf man mir verbieten, meinen Hund im Garten unserer Wohnanlage rauszulassen?

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Hallo zusammen,

als ich von der Arbeit kam, hab ich wie immer meinen Hund im Garten unserer Wohnanlage laufen lassen (ohne Leine, aber es ist alles eingez$unt). Da hat mich eine genervte Nachbarin total angemault und meinte, ich d$rfte meinen Hund hier nicht rauslassen und ich sollte es blo$ nicht nochmal wagen.

Dazu muss man sagen, dass uns eine der Wohnungen hier geh$rt und der Garten ein Gemeinschaftsbereich ist, durch den wir sowieso durchm$ssen, um ins Geb$ude zu kommen. Und nat$rlich hinterlasse ich alles sauber, falls mein Hund mal sein Gesch$ft macht. Rein rechtlich gesehen: Darf man mir wirklich verbieten, meinen Hund in diesen Garten zu lassen?

Und darf man mir eigentlich verbieten, $berhaupt ein Haustier in der Anlage zu halten?

Danke schon mal f$r eure Antworten!

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13 Antworten
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    Ich schließe mich den anderen an: Du solltest mal in die Hausordnung schauen, aber ich denke auch, dass sie dir tatsächlich verbieten können, deinen Hund in den Gemeinschaftsbereichen frei laufen zu lassen.
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    Ich schließe mich der Meinung von Célineo an.

    Wenn das im Regelwerk so vorgesehen ist, haben sie das Recht dazu.

    Schon erstaunlich, dass du als Besitzer darüber nicht Bescheid weißt!!!

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    Célineo
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    Man darf dir die Hundehaltung nicht verbieten, aber die Nutzung der Gemeinschaftsbereiche kann geregelt sein. Schau am besten mal in die Hausordnung – wenn da nichts drinsteht, hast du das Recht dazu :)

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