Zucht mit Staffys ohne Zuchtzulassung

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Hallo! Ich bin glückliche Besitzerin einer hübschen, 2 Jahre alten Staffordshire Bullterrier-Hündin. Sie hat zwar Papiere (LOF), ist aber noch nicht zuchttauglich geschrieben worden. Wir wollten das eigentlich machen, aber wegen Corona wurden die Ausstellungen ja alle abgesagt. Jetzt ist es passiert: Ein Freund von uns hat auch einen Staffy mit Papieren (ebenfalls ohne Zuchtzulassung) und die beiden haben leider nicht nur miteinander gespielt... Es kommen also Welpen. Wir haben jetzt aber total Angst, dass die Kleinen als Kategorie-1-Hunde eingestuft werden, weil sie ja keine Papiere bekommen werden. Das habe ich zumindest bei der Centrale Canine so gelesen... Schönen Abend euch und danke schon mal im Voraus!

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    Alles klar, jetzt ist das viel verständlicher. Auch wenn wir gar nicht vorhatten, die Kleinen zu verkaufen, wollen wir nicht, dass sie irgendwie eingestuft werden und es dann Stress gibt, vor allem für die Besitzer. Danke euch allen!

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    Beaujabote
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    Beide Eltern müssen im französischen Zuchtbuch (LOF) eingetragen und zuchttauglich geschrieben sein + Deck- und Wurfmeldung sind Pflicht, damit die Kleinen LOF-Papiere bekommen. Später können die Besitzer dann selbst entscheiden, ob sie mit ihnen zur Zuchtzulassung gehen wollen, wenn sie das möchten.

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    Deine Hündin hat Papiere, deshalb ist sie kein Listenhund, auch wenn sie keine Zuchtzulassung hat. Beim Rüden ist das genau das Gleiche. Da sie aber beide keine Zuchtzulassung haben, bekommen die Welpen keine Papiere und werden deshalb als Listenhunde eingestuft.
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    Sie hat zwar LOF-Papiere, ist aber nicht bestätigt, also gilt sie quasi als „ohne Papiere“, oder?

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    Ach, das ist ja witzig, Bekannte haben eine Staffie ohne Papiere, Kategorie 2... Versteh ich gerade nicht so ganz. 😅
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    Draugen, es geht nicht mal darum, dass der Wurf nicht gemeldet ist, dafür könnte man sich ja noch Zeit lassen. Aber es geht um die Hunde, die keine LOF-Papiere haben (also keine offizielle Zuchtzulassung). Und wir reden hier von einem Staffy – der ist entweder Kategorie 1 oder gar nicht gelistet, aber niemals Kategorie 2.

    Ob das nun logisch ist oder nicht, es ist das Gesetz: Es ist verboten, Staffies ohne LOF-Anerkennung zu vermehren.

    „Hunde vom Typ American Staffordshire Terrier (früher Staffordshire Terrier), auch „Pitbulls“ genannt;

    Hunde vom Typ Mastiff, auch „Boerbulls“ genannt;

    Hunde vom Typ Tosa.

    Da das Ziel des Gesetzes ist, die Anzahl der Hunde der Kategorie 1 zu begrenzen, ist jeglicher Erwerb, die kostenlose oder kostenpflichtige Abgabe sowie die Einführung oder der Import nach Frankreich verboten. Dies kann mit 6 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 15.000 Euro gemäß Artikel L215-2 des Code rural et de la pêche maritime (Landwirtschaftsgesetzbuch) bestraft werden.“

    Quelle: https://agriculture.gouv.fr/les-chiens-de-categorie-1-et-2-dits-chiens-dangereux#:~:text=L'objectif%20de%20la%20loi,rural%20et%20de%20la%20p%C3%AAche

    Auch wenn das in der Praxis wohl selten bei den Käufern wirklich durchgesetzt wird... wie das bei den Verkäufern aussieht, weiß ich allerdings nicht so genau.

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    Die Kleinen werden Kategorie 2 sein (und nicht 1), da der Wurf nicht gemeldet ist.
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    Oh man, meine arme Hündin ... Sie tut mir so leid. Ich denke schon, dass das möglich ist, aber zwei reinrassige Hunde ohne Zuchtzulassung sind ja trotzdem reinrassig. Da ist es echt nicht normal, dass die Kleinen in eine Kategorie eingestuft werden ... danke.

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    Normalerweise schon. Ich persönlich würde dir raten, das abbrechen zu lassen, falls das noch geht.

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