Welpe mit Herzgeräusch verkauft – trotz positivem Gesundheitszeugnis

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Hallo zusammen,

vor etwas mehr als 3 Wochen haben wir von privat einen 2 Monate alten Welpen (Cavalier King Charles Spaniel) mit Papieren gekauft.

Gestern waren wir beim Tierarzt für die Auffrischimpfung. Beim Abhören hat er uns dann gesagt, dass der Kleine ein echtes Problem hat und ein massives Herzgeräusch besitzt (konnte man direkt durchs Stethoskop hören). Laut dem Tierarzt ist es unmöglich, dass dieses Herzgeräusch erst in den letzten 3 Wochen aufgetreten ist. Das hätte also unbedingt im Gesundheitszeugnis stehen müssen, das uns der Verkäufer gegeben hat. Da steht aber schwarz auf weiß, dass er kerngesund ist und alles okay ist. Der Tierarzt rät uns jetzt, rechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen und ihn notfalls zu verklagen, da er uns den Welpen unter diesen Umständen niemals so hätte verkaufen dürfen. Wir müssen jetzt einen Herzultraschall machen lassen (kostet mindestens 150 €) und klären, ob er lebenslang Medikamente braucht oder operiert werden muss (was finanziell natürlich eine riesige Belastung ist).

Wir haben daraufhin den Verkäufer angerufen, aber er weigert sich, uns den Kaufpreis zu erstatten. Für ihn war der Hund beim Verkauf gesund, da das Zeugnis das ja bestätigt.

Was sollen wir jetzt tun? Hat jemand von euch sowas schon mal erlebt?

Danke für eure Hilfe!

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12 Antworten
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    Und können wir dann eigentlich gegen deren Tierarzt vorgehen, weil er einen Fehler gemacht hat?

    Ein Herzgeräusch muss nicht unbedingt ein Zeichen für etwas Schlimmes sein. Bei einem jungen Hund (unter 6 Monaten) kann ein Herzgeräusch also „physiologisch“ und harmlos sein und von selbst wieder verschwinden. Es kann aber auch krankhaft sein, wenn es von einer Fehlbildung oder einer Funktionsstörung kommt... Um herauszufinden, wie ernst das Ganze ist, geh am besten zu einem Kardiologen. Der kann dir sagen, ob das Geräusch bleibt oder nicht... In Tierkliniken kostet das im Schnitt so um die 130 bis 300 Euro.

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    Normalerweise ist ein Herzgeräusch von Anfang an da... das kommt nicht erst später wie durch Zauberhand... ich bin Profi-Züchter und würde NIEMALS einen Welpen mit einem juvenilen Herzgeräusch verkaufen! Dein Fehler war es aber, bei Privatleuten zu kaufen... Hast du wenigstens eine Rechnung bekommen?? Mit gesetzlicher Gewährleistung??? Hast du dich vorher über die Rasse und ihre Probleme informiert?? Dass du so leichtfertig bei einer Privatperson statt bei einem Profi gekauft hast, ist dir hoffentlich eine Lehre!
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    Hunde werden nicht mehr als bloße Ware, Möbel oder Gegenstände betrachtet, sondern als fühlende Lebewesen gemäß Artikel 515-14 des französischen Zivilgesetzbuches. Daher steht die Rückerstattung nicht im Zusammenhang mit der Rückgabe des Tieres.

    Wo ist da der Zusammenhang? Hat sich das Gesetz für den Tierverkauf etwa 2015 geändert? Hier geht’s doch um das Interesse der Käufer, nicht um das Tier, das in diesem Fall leider immer noch als Ware gilt.

    Und Vorsicht mit solchen Abkürzungen bei der Argumentation, besonders bei diesem Thema. Das könnte dem Käufer am Ende sogar schaden, weil man die Transaktion damit komplett und endgültig dem allgemeinen Zivilrecht entzieht (falls das nicht schon der Fall ist) und in ein Sonderrecht schiebt, das momentan nur im Landwirtschaftsgesetz steht und für ihn nicht gerade vorteilhaft ist.

    Außerdem muss jeder Züchter, egal ob Profi oder Privatperson, zwingend eine SIREN-Nummer (Gewerbenummer) haben, um ein Tier verkaufen zu dürfen (GESETZ VOM 1. JANUAR 2016). Ein Privater, der nur einen Wurf pro Jahr verkauft, muss jedoch, wenn er keine SIREN-Nummer hat, eine Ausnahmegenehmigung beim Landwirtschaftsministerium beantragen. Wenn der Verkäufer weder eine SIREN-Nummer noch eine Genehmigung hat, droht ihm ein Bußgeld von 7.500 €. Alle Verkaufserlöse (ab dem ersten verkauften Tier) unterliegen der Einkommensteuer und müssen gemeldet werden.

    Danke für das Referat. 18/20 Punkten. Anmerkung: Die Befreiung erfolgt automatisch. Die Verordnung Nr. 2015-1243 ist zwar ab dem 1. Januar 2016 anwendbar, ist aber vom 7. Oktober 2015.

    Um noch weiter zu gehen: In welche Kategorie diese Gewinne genau fallen, ist diskussionswürdig, auch wenn es dazu eine Richtlinie vom zuständigen Ministerium gibt.

    Ich denke, der Verkäufer hat jedes Interesse daran, eine gütliche Einigung zu finden und Verantwortung zu übernehmen. Ansonsten wüsste ich nicht, warum der Käufer ihm etwas schenken sollte – VOR ALLEM, da er derjenige ist, der mit dem kranken Hund leben muss und für die Behandlungskosten aufkommt.

    Was die gütliche Einigung angeht, sind wir uns wohl einig, auch wenn man nach deiner letzten Nachricht eher das Gefühl hatte, dass du @Medx direkt in einen Rechtsstreit treiben willst.

    Und das ist ja im Interesse von beiden, ne? Je nach Wert des Welpen jahrelange Kämpfe und Anwaltskosten auf sich zu nehmen, die dir nur teilweise erstattet werden, wenn es um circa 2.000 € geht... tja, sorry, aber aus Erfahrung kann ich sagen: Das lohnt sich einfach nicht.

    Ich habe allerdings nirgends von einem „Geschenk“ des Käufers gesprochen...

    😒

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    Hunde gelten nicht mehr als bloße Waren oder Gegenstände, sondern als fühlende Lebewesen (laut Artikel 515-14 des französischen Code Civil). Deshalb ist eine Rückerstattung auch nicht davon abhängig, ob man das Tier zurückgibt oder nicht.

    Außerdem muss jeder Züchter – egal ob Profi oder Privatperson – eine sogenannte SIREN-Nummer haben, um Tiere verkaufen zu dürfen (Gesetz vom 1. Januar 2016). Ein Privatverkäufer, der nur einen Wurf pro Jahr hat, muss ohne diese Nummer eine Ausnahmegenehmigung beim Landwirtschaftsministerium beantragen. Wenn der Verkäufer weder die SIREN-Nummer noch die Genehmigung hat, droht ihm ein Bußgeld von 7.500 €. Zudem müssen alle Gewinne aus den Verkäufen (schon ab dem ersten Tier) als Einkommen versteuert und somit angegeben werden.

    Ich denke, der Verkäufer sollte wirklich ein Interesse daran haben, eine gütliche Einigung zu finden und seine Verantwortung zu übernehmen. Ansonsten sehe ich keinen Grund, warum der Käufer ihm da etwas schenken sollte – BESONDERS weil der Käufer ja am Ende mit dem kranken Hund dasitzt und die ganzen Tierarztkosten an der Backe hat.

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    Tja, was soll man dazu sagen...

    Erstmal müsste man feststellen, ob das Herzgeräusch wirklich so schwerwiegend ist, dass der Hund „für seinen vorgesehenen Zweck ungeeignet“ ist, aber vor allem muss man beweisen, dass dieser Mangel schon vor dem Kauf existiert hat. Nur durch einfaches Abhören mit dem Stethoskop weiß man da nämlich gar nichts.

    Geh also nicht direkt davon aus, dass du „Recht bekommen wirst“, auch wenn die Gerichte den Verbraucher meistens schützen – da lehnt man sich gerade etwas zu weit aus dem Fenster.

    Was versteckte Mängel angeht (wobei man erst mal schauen müsste, ob dieser Fall da überhaupt drunter fällt, da ist sich die Rechtsprechung uneinig): Eine volle Rückerstattung bedeutet normalerweise auch die Rückgabe der „mangelhaften Ware“. Also entweder verlangt man eine Preisminderung entsprechend dem Schaden, oder man will sein Geld zurück und gibt den Welpen wieder ab. Man kann auch versuchen, einen „Austausch“ zu verlangen, also Welpe gegen Welpe.

    Kurz gesagt, wie bei jedem Rechtsstreit versucht man das Ganze erst mal außergerichtlich zu klären.

    Was die Theorie zur Haftung des Tierarztes angeht: Ja, auf dem Papier schon, aber auch da viel Glück beim Versuch, einen Diagnosefehler oder gar eine vorsätzliche Fälschung von Dokumenten bei einem juvenilen Herzgeräusch nachzuweisen.

    Und hören wir bitte mal auf, allen Züchtern pauschal böse Absichten zu unterstellen, danke.

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    Hallo,

    du hast rechtliche Möglichkeiten, da es sich um einen versteckten Mangel handelt, der eine Rückerstattung für dein Tier rechtfertigt. 1. Lass dir von deinem Tierarzt ein Attest ausstellen. 2. Schick dem Züchter eine Kopie davon und fordere ihn per Einschreiben zur Rückzahlung auf (behalt dir unbedingt eine Kopie des Briefs). 3. Prüf mal, ob du eine Rechtsschutzversicherung hast, die Anwaltskosten übernimmt. 4. Falls keine Reaktion kommt, such dir einen spezialisierten Anwalt (du wirst da sicher Recht bekommen). Wenn du einen Anwalt einschaltest, kannst du nicht nur den Kaufpreis zurückverlangen, sondern auch alle anderen Kosten, sogar die OP-Kosten.

    Denk dran: Auch wenn der Welpe von einer Privatperson verkauft wurde – seine Welpen haben Papiere (LOF), also darf er einen Wurf pro Jahr haben. Trotzdem muss der Verkauf beim Finanzamt angegeben werden. Deshalb riskiert er Probleme, die ihn am Ende viel teurer zu stehen kommen könnten als eine einfache Rückerstattung.

    Aber schlussendlich kann dich nur ein Anwalt wirklich präzise beraten.

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    Docline
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    Mein Tierarzt hat damals sogar von sich aus angeboten, mal kurz bei dem Kollegen durchzuklingeln, der das Gesundheitszeugnis für eine Katze mit Problemen ausgestellt hatte. Sprich deinen Tierarzt doch mal darauf an. Allein schon, um Infos einzuholen oder um die Daten abzugleichen usw.
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    Ein Tierarzt ist ein Arzt. Nicht mal im Traum!

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    Das habe ich im Internet gefunden (ich weiß, da findet man alles Mögliche, aber das deckt sich mit dem, was unser Tierarzt uns gesagt hat)

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    Das habe ich im Internet gefunden (ich weiß, da findet man alles Mögliche, aber das deckt sich mit dem, was unser Tierarzt uns gesagt hat)

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