ABKC-Duplikat für meinen Hund
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Hallo zusammen,
als Tiermedizinstudentin möchte ich ein paar Infos zu den Dingen teilen, die man wissen sollte, wenn man sich einen American Bully zulegt.
In Frankreich unterliegen bestimmte Hunde, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, speziellen Vorschriften. Das bedeutet für die Besitzer unter anderem, dass sie eine Halteerlaubnis brauchen, einen Wesenstest mit dem Tier machen müssen und bestimmte Regeln an öffentlichen Orten einhalten müssen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwei Kategorien nach dem äußeren Erscheinungsbild: „Kampfhunde“ (Kategorie 1) und „Wach- und Schutzhunde“ (Kategorie 2).
Obwohl der American Bully im Gesetz vom 6. Januar 1999 nicht offiziell aufgeführt ist, stammt er aus Kreuzungen zwischen dem American Pit Bull Terrier und dem American Staffordshire Terrier – Rassen, die zu den Kategorien 1 und 2 gehören. Trotz dieser Abstammung unterliegt der American Bully in Frankreich keinen speziellen Regelungen, die normalerweise eine Anmeldung beim Rathaus, eine Kastrationspflicht in bestimmten Fällen, eine Halteerlaubnis, eine spezielle Schulung oder Einschränkungen beim Verkauf und der Weitergabe vorschreiben.
Register wie der ABKC, EBKC, ABR, IBR oder ähnliche Organisationen sind lediglich Stammbaumregister für den American Bully. Sie entscheiden nicht über die rechtliche Einstufung deines Hundes. Um das festzustellen, ist eine morphologische Diagnose (Rassebestimmung) durch einen Tierarzt erforderlich, meist ab einem Alter von 8 Monaten. Die Kosten für diese Untersuchung liegen im Durchschnitt zwischen 80 und 140 Euro.
Alles Gute weiterhin,
Quitterie.
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