Hallo zusammen,
deine Katze hat Nachwuchs bekommen und du willst die Kleinen jetzt abgeben oder verkaufen? Hier ist mal eine Übersicht, was vor dem Auszug alles erledigt werden muss:
Jedes Kätzchen muss vor der Abgabe auf deinen Namen gekennzeichnet sein (Chip oder Tätowierung). Die Ummeldung beim I-CAD (dem Haustierregister) erfolgt dann später.
Das Kleine muss mindestens acht Wochen alt sein und braucht ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist – das gilt auch, wenn du es verschenkst.
Die Person, die das Kätzchen adoptiert, muss einen Sachkundenachweis unterschreiben, den du ihr mindestens sieben Tage vor dem Abholtermin geben musst.
Du händigst eine Abgabebescheinigung und ein Infoblatt über das Tier aus: Fütterung, Bedürfnisse und Gewohnheiten.
Und falls du den Wurf verkaufst, brauchst du eine SIREN-Nummer (Gewerbenummer), selbst wenn es nur ein einziger Wurf ohne Stammbaum ist.
Die rechtlichen Grundlagen dazu: Code Rural, Artikel L. 212-10 und L. 214-8, sowie die Info-Seite F33452 auf service-public.fr.
Céline 😊