Thomas H. und seine Familie werden sich an den 10. April 2022 für alle Ewigkeiten als schwarzen Sonntag erinnern. Dabei wollte der Hundehalter aus Krümmel (Waren-Müritz) an diesem Sonntagmittag nur schnell mit den Kindern und seiner Australian-Cattle-Dog-Hündin Bonnie zu seinen Schafen.
Nur kurz achtet Thomas H. nicht auf Bonnie, da ist sie verschwunden. Auf seine Rufe reagiert die gerade mal ein Jahr und zwei Monate alte Hündin nicht – was höchst ungewöhnlich für sie ist. Sofort macht sich das Herrchen samt den Kindern auf die Suche nach Bonnie und entdeckt sie nur wenige Meter von seinem Grundstück entfernt. Tot!
Hund stirbt in Schlagfalle
Die Hündin verendete in einer Fuchsfalle. Das Fangeisen hatte ihr das Genick gebrochen! Im Beisein seiner Kinder musste Thomas H. die geliebte Hündin so finden. Ein schwacher Trost: Es war kein Blut zu sehen war. Ein schwacher Trost, zumal die von einem Jäger zum Schutz der Tiere eines nahen Geflügelhofes an der Grundstücksgrenze aufgestellte Falle auch eines der Kinder von Thomas H. hätte erwischen können; sie spielen öfters hier in dem Waldgebiet.
Änderung des Jagdgesetzes nötig?
Das eigentliche Problem ist für ihn jedoch das Landesjagdgesetz in Mecklenburg-Vorpommern:
Denn hier gäbe es keinerlei Vorschriften, dass so eine Schlagfalle kenntlich gemacht werden muss. Es müsse lediglich gegeben sein, dass selektiv gefangen werden könne. Jetzt fordern Thomas H. und seine Familie vehement eine Änderung des Jagdgesetzes.