Es ist ein herber Schlag für die Tagesmutter aus dem Jura, die nun mit einer Geldstrafe von über 9.000 Euro überrascht wurde. Das Vergehen, das ihr vorgeworfen wird: Sie ist mit ihrem Hund zur Hundeschule gegangen.
Der einzige Haken jedoch: Zu dem Zeitpunkt ist die Hundehalterin infolge eines Arbeitsunfalls für sieben Monate krankgeschrieben. Da in der Krankschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sie ihre Wohnung verlassen darf, geht sie davon aus, dass sie auch zur Hundeschule darf. Ein teurer Irrtum.
Eine unerwartete Strafe
Offenbar dachte die Tagesmutter, sie könnte die Zeit nutzen, in der sie krankgeschrieben sei, um ihre Hunde richtig zu erziehen. Gegenüber der französischen Tageszeitung Le Progrès berichtet sie:
Insgesamt 15 Verstöße gegen die Ausgangsgenehmigung verzeichnet die französische Krankenkasse (CPAM) durch die Besuche der Hundeschule, was die Hundehalterin nun sicher bereut. Hoffen wir, dass ihre Hunde in der Zeit wenigstens etwas gelernt haben.