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Hund vor Kurhaus in Wiesbaden

Hundesteuer in Hessen: So viel bezahlen Hundehalter im Jahr

von Philipp Hornung

am aktualisiert

In Hessen hängt die Höhe der Hundesteuer von der jeweiligen Kommune ab. Die Steuer variiert abhängig von der zuständigen Gemeinde und der örtlichen Gebührensatzung. Ausschlaggebend ist außerdem häufig, wie viele Hunde im Haushalt leben. In bestimmten Fällen ist auch die Rasse von Bedeutung.

Hundesteuer Hessen in Kürze

  • In Hessen entscheiden die einzelnen Kommunen über die Höhe der Hundesteuer
  • Die Kosten für die Hundsteuer variieren teils stark
  • Gefährliche Hunde oder Listenhunde sind besonders teuer

Wie teuer sind Waldi, Fifi und Co in Hessen?

Dass einzelne Kommunen über die Höhe der zu entrichtenden Hundesteuer selbst entscheiden, ist keine Ausnahme. Fast alle Bundesländer überlassen die Festsetzung der Gebühren ihren Städten und Gemeinden. Hessen ist jedoch bekannt dafür, dass die Unterschiede von Ortschaft zu Ortschaft besonders groß sind. Dies gilt besonders seit den letzten Änderungen, die im Januar 2017 in Kraft getreten sind.

Hundebesitzer freuen sich über die Änderungen nur wenig: Zwei Pudel kosten in Wiesbaden beispielsweise so viel wie ein Dackel in Frankfurt am Main. Die Landeshauptstadt erweist sich dafür als besonders streng gegenüber Kampfhundebesitzern. Wie die Staffelungen im Einzelnen aussehen, erfahren Sie anhand einiger Beispiele.

Hundesteuer in Frankfurt am Main

Die hessische Hauptstadt legt die Steuerhöhe anhand der im Haushalt lebenden Hunde fest. Außerdem spielt die Gefährlichkeit des Hundes eine wichtige Rolle. Die Einstufung über die Gefährlichkeit eines Hundes erfolgt meist nach Rassenzugehörigkeit. Bei den als gefährlich geltenden Rassen handelt es sich um sogenannte Listenhunde. Seltener werden Tiere nach Einzelfallprüfungen durch Gutachter eingestuft. Folgende Staffelungen gelten für die Hundesteuer in Frankfurt:

  • Ersthund: 90 Euro pro Jahr
  • Zweithund und alle weiteren Hunde: 180 Euro pro Jahr
  • Listenhunde/gefährliche Hunde: 900 Euro pro Jahr

Hundesteuer in Hessen: Wiesbaden

Das schöne Wiesbaden kommt Hundebesitzern teuer zu stehen. Hier sind die Hundesteuern am höchsten. Außerdem wird die Hundehaltung besonders streng kontrolliert. Kampfhundehalter freuen sich dafür über Gleichberechtigung.

  • 180 Euro für jeden im Haushalt lebenden Hund
  • Listenhunde und gefährliche Hunde werden nicht extra besteuert.
  • Bei Versäumnis oder verspäteter Anmeldung können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Hundesteuer in Hessen: Darmstadt

In Darmstadt erfolgt die Staffelung entsprechend der Anzahl der gehaltenen Hunde sowie deren Gefährlichkeit.

  • Ersthund: 120 Euro pro Jahr
  • Zweithund: 156 Euro pro Jahr
  • Alle weiteren Hunde: 192 Euro pro Jahr
  • Listenhunde/gefährliche Hunde: 600 Euro pro Jahr

Ausnahmen und Besonderheiten

Die genannten Satzungen gelten nicht für alle Hunde. Es besteht die Möglichkeit Assistenz- und Begleithunde sowie Dienst- und Gebrauchshunde von der Steuer zu befreien. Darunter fallen beispielsweise Blinden- oder Herdenschutzhunde sowie Jagdaufseher und Tiere von Forstbediensteten. Hinweis: Listenhunde können in Hessen in keinem Fall von der Steuer befreit werden. Auch dann nicht, wenn Sie beispielsweise als Gebrauchshunde dienen.

Welche Hunde gelten als gefährliche Hunde und Listenhunde in Hessen?

Als Listenhunde gelten alle Rassen, die die Landesregierung offiziell als gefährlich einstuft. Zu diesen Rassen gehören unter anderem:

Auch Kreuzungen der genannten Rassen gelten als Listenhunde und werden entsprechend hoch besteuert.

Außerdem können auch Hunde, die nicht zu den offiziellen Kampfhundrassen gehören, als gefährlich eingestuft werden. In diesem Fall prüft ein Gutachter das Wesen des Hundes auf seine Gefährlichkeit. Solche Einzelfallprüfungen erfolgen nur bei entsprechendem Anlass.

Wamiz-Ratgeber: Listenhunde Hessen

Steuersenkung durch Sachkundenachweis und Wesenstest

Besitzer von gefährlichen Hunden haben die Möglichkeit, unter bestimmten Auflagen eine Steuersenkung zu erwirken. Dazu ist eine Begleithundeprüfung zu absolvieren. Zudem hat der Hund in einem Wesenstest seine Gefährlichkeit zu widerlegen. Die Steuerlast kann so erheblich gesenkt werden, teilweise um über 50 Prozent.

Hundesteuer in Hessen anmelden

Die Anmeldung des Hundes zur Steuer ist unverzüglich zu vorzunehmen. Die Hundesteuersatzung sieht eine Frist von maximal 14 Tagen vor. Diese beginnt mit dem Tag der Anschaffung des Tieres beziehungsweise mit dem Zuzug zur Gemeinde. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, online oder durch persönliche Vorsprache beim zuständigen Amt. Zuständig ist die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Ist der Hund angemeldet, erhält er eine Steuermarke. Diese ist am Halsband zu befestigen. Bei Abmeldung des Vierbeiners ist die Marke wieder abzugeben. Im Falle des Verlustes fällt eine Entschädigung an - der Halter wird also nochmal zur Kasse gebeten.

Unsere Empfehlung: Haftpflicht nicht vergessen!

Ob Bello das Rasenmäherkabel des Nachbarn zerkaut oder beim Spielen auf die Straße läuft: Unfälle und Missgeschicke passieren mit Tieren schnell. Wer vor unangenehmen Eventualitäten geschützt sein möchte, ist mit einer Hundehaftpflichtversicherung gut beraten. Diese ist in Hessen zwar nicht verpflichtend – ganz im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern. Im Fall der Fälle spart sie aber bares Geld. Abhängig von Rasse und Anbieter kostet eine Hundehaftpflichtversicherung etwa ab 100 Euro im Jahr.

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